Praktikum nach Reha-Aufenthalten

Nach Pause aufgrund von Burnout, Depression, einer Verletzung oder einem Unfall vergehen manchmal Monate, ehe die psychische und körperliche Fitness wieder die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit zulässt.

Kann der erlernte Beruf weiter ausgeübt werden, gestaltet sich die Rückkehr in den Arbeitsmarkt meist einfach. Wenn aber gesundheitliche Einschränkungen bestehen und einer Wiederaufnahme der vorher ausgeübten Tätigkeit nicht möglich ist, kann der zuständige Leistungsträger verschiedene Maßnahmen anbieten. Dazu gehört auch die Aufnahme eines Praktikums zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Das Praktikum als Chance zum Neustart

Ein Praktikum soll neue Erfahrungen bringen, neue Sichtweisen ermöglichen und neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt aufdecken. Oft ergeben sich durch ein Praktikum neue Interessen und damit die Möglichkeit zu einer weiteren Ausbildung, mit deren Abschluss man bis ins reguläre Rentenalter erwerbstätig sein kann.

Nach einer langen Rehabilitation fällt es vielen Rehabilitanden schwer, sich wieder neu in den Arbeitsmarkt einzugliedern und ein Praktikum kann auch dabei helfen, die tägliche Routine eines Erwerbstätigen wieder in den Alltag einzubinden. Die Sachbearbeiter im Jobcenter gehen gern auf die Vorstellungen und Wünsche ihrer Kunden in Bezug auf Wunschberufsfelder ein, solange diese reelle Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Grundsätzlich muss jeder Sachbearbeiter individuell beurteilen, ob ein Praktikum den Weg in den ersten Arbeitsmarkt ebnen kann.

Tipp: Wenn du wegen einer Erkrankung ein Urlaubssemester einlegen musst, findest du beim Studium Ratgeber alle wichtigen Infos!

Wiedereingliederungsmaßnahmen werden gefördert

Als Bezieher von ALG I - oder ALG II-Leistungen muss die Teilnahme an einem freiwilligen Praktikum vom Jobcenter genehmigt werden. Die Sachbearbeiter entscheiden vor allem danach, ob die Maßnahme in eine sozialversicherungspflichtige Stelle führen kann.Die Aussicht auf einen Midi- oder Minijob ist damit kein Bewilligungskriterium.

Ist das Praktikum nach einer Reha aber als Wiedereingliederungsmaßnahme in den ersten Arbeitsmarkt angelegt, handelt es sich um eine förderbare Maßnahme. Die Agentur für Arbeit übernimmt damit nicht nur die Leistungen für den Lebensunterhalt, sondern kann auch die Fahrtkosten von der Wohnung zum Praktikumsplatz und zurück übernehmen oder andere anfallende Kosten im Rahmen des Praktikums.

Tipp: Auch Arbeitssuchenden kann ein Praktikum enorm weiterhelfen.

Ist die Teilnahme an einem Praktikum nach der Reha Pflicht?

Sofern die Agentur für Arbeit ein Praktikum als Integrationsmaßnahme empfiehlt, ist die Teilnahme an einem Praktikum zur Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs notwendig. Auch wenn die Rentenversicherung als Leistungsträger einspringt, weil eine Erwerbsminderung eingetreten ist oder droht,  ist eine Teilnahme an einem angeordneten Praktikum Pflicht, damit die Leistungen zum Lebensunterhalt nicht eingestellt werden.

Grundsätzlich gilt, dass die Teilnahme verpflichtend ist, wenn ein Anspruch auf Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts gewährt wurden, also wenn monatliche Zahlungen von der Agentur für Arbeit, von der Rentenversicherung oder von einer Berufsgenossenschaft bezogen werden.

Ein Praktikum kann zur Berufsfindung oder Neuorientierung genutzt werden

Ist die Rückkehr in den erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich, macht eine berufliche Neuorientierung Sinn, auch wenn dafür eventuell eine weitere Ausbildung absolviert werden muss.

Bei Berufsfindungsmaßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt wird aber zuerst nach Berufsfeldern gesucht, die dem ursprünglich erlernten Beruf vom Thema her nahe kommen. Das kann bedeuten, dass aus einer körperlich anstrengenden Arbeit auf dem Bau ein Job im Büro eines Bauunternehmens wird oder ein Maurer im Baumarkt für die Baustoffabteilung eine Anstellung findet. Über ein Praktikum können dann Arbeitsplatzbewerber und Unternehmen feststellen, ob die erforderlichen Qualifikationen vorhanden oder in einem überschaubaren Zeitraum erlernt werden können.

Ein Praktikum nach einer Rehabilitation kann auch zu einer Neuorientierung genutzt werden. Wenn der bisherige Beruf und damit verwandte Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden können, gilt es neue Wege in die Erwerbstätigkeit zu finden. Dabei können verschiedene Praktika helfen, ganz unterschiedliche Berufsfelder kennenzulernen und so die eigenen Interessen neu zu bewerten.

Die Agentur für Arbeit entscheidet dann darüber, ob die Chancen auf dem Arbeitsmarkt im Wunschberuf eine Förderung der Ausbildung zulassen oder nicht. Im Rahmen von Fördermaßnahmen mit theoretischem Unterricht und einem anschließenden Praktikumszeitraum von bis zu sechs Monaten können  mehrere Praktika absolviert werden.  In der Regel stimmen die Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung) aber nicht einer unbegrenzten Anzahl an Praktika zu, denn jede geförderte Maßnahme soll möglichst zielführend sein und am Ende von einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit abgelöst werden.

Tipp: Zeige dich an deinem ersten Tag als Praktikant von deiner besten Seite!