Praktikum für Flüchtlinge

praktikum_fluechtlinge

Ein Praktikum erleichtert den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Bestimmungen für Asylbewerber und Geduldete zum 15. August 2015 verändert und nun ist für mindestlohnfreie Praktika keine Zustimmung mehr von der Arbeitsagentur notwendig. Diese neue Regelung gilt für studienbegleitende Praktika ebenso wie für Pflicht- oder Orientierungspraktika und auch für Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung und für Einstiegsqualifizierungen gelten die erleichterten Bedingungen. Für die Unternehmen bedeutet das vor allem, dass sie schneller und unbürokratischer Asylbewerber und Geduldete als Praktikanten ins Unternehmen holen können und damit steigt die Anzahl an freien Stellen in vielen Branchen. Da der Begriff Praktikum aber für eine Vielzahl von Tätigkeiten verwendet wird, ist immer eine konkrete Einzelfallbetrachtung notwendig, um sicherzustellen, ob das Praktikum einer Zustimmung bedarf.

Das Berufsorientierungspraktikum

Für Asylbewerber und Geduldete ohne abgeschlossene Berufsausbildung kann zur Aufnahme einer Ausbildung ein Berufsorientierungspraktikum absolviert werden. Die betriebliche Tätigkeit muss dazu einen Bezug zum gewählten Ausbildungsberuf aufweisen und das Praktikum darf eine Dauer von 3 Monaten nicht überschreiten. Für das Berufsorientierungspraktikum ist lediglich die Genehmigung der Ausländerbehörde einzuholen, eine Genehmigung der BA (Bundesagentur für Arbeit) ist nicht notwendig.

Tipp: Bereite dich gut auf deinen ersten Praktikumstag vor.

Ein Schnupperpraktikum gilt als Probebeschäftigung

Soll der Asylbewerber vorrübergehend eine betriebliche Tätigkeit ausüben, um festzustellen, ob er sich für eine längerfristige Anstellung eignet, spricht man von einer Probebeschäftigung. In diesem Fall muss der gesetzliche Mindestlohn bezahlt werden und es ist eine Genehmigung von der Bundesagentur für Arbeit einzuholen.

Einstiegsqualifizierungen erwerben

Die Einstiegsqualifizierung ist eine Qualifizierungsmaßnahme, die von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden kann. Mit dieser Maßnahme können Ausbildungsinteressenten an eine Ausbildung herangeführt werden, wenn sie aktuell noch nicht im vollen Umfang für eine Ausbildung geeignet sind, weil die Sprachbarriere noch überwunden werden muss oder der Asylbewerber sozial benachteiligt oder lernbeeinträchtigt ist. Diese Maßnahme kann sechs Monate bis ein Jahr dauern und es ist ein Vertrag nach dem Berufsbildungsgesetz dafür abzuschließen (BBIG § 26).

Die Hospitation als Alternative zum Praktikum für Flüchtlinge

Bei einer Hospitation wird der Hospitant nicht in den betrieblichen Alltag integriert, sondern kann sich als Gast einen Einblick in die betrieblichen Abläufe schaffen. Eine Genehmigung ist dafür nicht einzuholen. Der Hospitant verrichtet keinerlei betriebliche Arbeitsleistung und kann daher nur vom Zuschauen lernen.

Geht das Beschäftigungsverhältnis in eine Probebeschäftigung über, müssen die Bundesagentur für Arbeit und die Ausländerbehörde zustimmen, weil damit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis entsteht. In diesen Fall entsteht auch einen Anspruch auf eine ortsübliche oder tarifliche Bezahlung.

Ausbildungsbegleitende Praktika

Für ein Praktikum, das im Anschluss an eine Ausbildung oder im Anschluss an ein Studium stattfindet, brauchen Flüchtlinge keine Genehmigung einzuholen, wenn das Praktikum weniger als drei Monate dauert. Bei einem längeren Praktikum muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen und außerdem entsteht ein Anspruch auf eine Vergütung, die sich am gesetzlichen Mindestlohn orientiert.

Deutsche Unternehmen entwickeln neue Praktikumsmodelle

Die Unternehmen in Deutschland stellen sich auf die neuen Bedingungen ein und entdecken gerade die Chancen, die durch die Eingliederung von Flüchtlingen in den Betrieb entstehen.

Bei Daimler können Flüchtlinge beispielsweise ein sogenanntes Brückenpraktikum absolvieren. Die Vergütung der Praktikanten teilen sich die Bundesagentur für Arbeit und Daimler auf. Nach den ersten sechs Wochen, die vom BA finanziert werden, vergütet Daimler selbst die Arbeitszeit für die restlichen acht Wochen.

Ähnliche Modelle entstehen derzeit in vielen größeren Firmen und es lohnt sich beim zuständigen Sachbearbeiter nach interessanten Möglichkeiten in der Umgebung zu fragen.

Tipp: Plane dein Praktikum mit unserer Checkliste.

Das Praktikumsportal der IHK

Auf dem Praktikumsprotal der IHK findest du noch mehr findest du noch mehr Infos!